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Rathaus allgemein

Fundbüro

Beschreibung

Das Fundbüro nimmt nur die in Bergrheinfeld gefundenen Sachen in Verwahrung. Diese werden für mindestens 6 Monate aufbewahrt.

Der Finder hat Anspruch auf Finderlohn. Der Anspruch auf Finderlohn ist ausgeschlossen, wenn der Finder die Anzeigepflicht verletzt.

Weiterhin erwirbt der Finder Eigentum an der Fundsache, wenn der Verlierer oder Eigentümer der Sache nicht innerhalb von sechs Monaten nach Anzeige des Fundes seine Rechte beim Fundbüro anmeldet.

Verzichtet der Finder dem Fundbüro gegenüber auf das Recht zum Erwerb des Eigentums an der Sache, so geht sein Recht auf die Gemeinde Bergrheinfeld über. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist werden die Finder schriftlich benachrichtigt. Wenn keine Fundrechte geltend gemacht werden bzw. darauf verzichtet wird, kommen die Fundsachen zum Verkauf oder werden entsorgt.

Im Bayernportal finden Sie weitere Informationen zum Thema Fundsachen.

Ansprechpartner/in

Elke Zimmerer