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Rathaus allgemein

Fundbüro

Beschreibung

Das Fundbüro nimmt nur die in Bergrheinfeld gefundenen Sachen in Verwahrung. Diese werden für mindestens 6 Monate aufbewahrt.

Der Finder hat Anspruch auf Finderlohn. Der Anspruch auf Finderlohn ist ausgeschlossen, wenn der Finder die Anzeigepflicht verletzt.

Weiterhin erwirbt der Finder Eigentum an der Fundsache, wenn der Verlierer oder Eigentümer der Sache nicht innerhalb von sechs Monaten nach Anzeige des Fundes seine Rechte beim Fundbüro anmeldet.

Verzichtet der Finder dem Fundbüro gegenüber auf das Recht zum Erwerb des Eigentums an der Sache, so geht sein Recht auf die Gemeinde Bergrheinfeld über. 
Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist werden die Finder schriftlich benachrichtigt. 
Wenn keine Fundrechte geltend gemacht werden bzw. darauf verzichtet wird, kommen die Fundsachen zum Verkauf oder werden entsorgt.

Fundsachen der letzten sechs Wochen:

23.02.26
23.02.26
23.02.26
05.03.26
09.03.26
11.03.26
15.03.26
25.03.26
25.03.26
25.03.26
31.03.26
02.04.26
27.04.26
27.04.26
04.05.26
Armkette 
einzelner Babyschuh  
Stirnband  
einzelner Schlüssel  
Mütze (für Kinder)  
Schlüsselanhänger mit Geld  
Busfahrkarte   
Schlüssel, einzeln 
Schlüssel, einzeln, mit Buchstabenanhänger
Schal, blau
Herrenarmbad, Radweg
Schirm, schwarz
Armkette
Schlüssel
Schlüssel
Schleifweg
Sonnen Apotheke
Sonnen Apotheke
Zehnthof
Schlossgasse
Berger Stuben
Schleifweg
Straße vorm Lidl

Kleiderständer vorm Sitzungssaal
Radweg
Friedhof
Hinterm Sportplatz
Maindamm
Wohnmobilstelltpalz, Garstadt
#619
#620
#621
#623
#626
#627
#628
#632
#633
#631
#635
#638
#639
#641
#642

 

 

Erforderliche Unterlagen beim Abholen einer Fundsache:

• Personalausweis oder Reisepass
• Möglichst ein Beweismittel, dass die Fundsache ihr Eigentum ist

Ansprechpartner/in

Daniela Hornung
Zimmer E.05
Tel.: 09721/970027
Email: vertragswesen@bergrheinfeld.de

 

Im Bayernportal finden Sie weitere Informationen zum Thema Fundsachen.