Sie befinden sich hier:

Soziales & Versorgung

Grundsicherung

Beschreibung

Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist ab dem 01.01.2005 ein Teil des SGB XII und somit eine Sozialhilfeleistung.

 

Personen, die dauerhaft voll erwerbsgemindert sind oder das 65. Lebensjahr vollendet haben und die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Kräften und Mitteln, insbesondere Einkommen und Vermögen, decken können, haben die Möglichkeit, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zu beantragen. Die Leistung beginnt am Ersten des Monats, in dem der Antrag gestellt wurde.


Antragstellung

Der Antrag kann beim zuständigen Sachbearbeiter bei der Gemeinde Bergrheinfeld gestellt werden. Die Bearbeitung des Antrages erfolgt dann bei der Sozialhilfeverwaltung des Landratsamtes Schweinfurt.

 


Unterlagen

  •     Nachweise über alle Einnahmen und Ausgaben (Gehalt, Rente, Unterhalt, Kindergeld, Miete, Versicherungen usw.)
  •     Vermögensnachweise (Sparguthaben, Versicherungen usw.) aller im Haushalt wohnenden Familienmitglieder

 

Besonderheiten

Weiterführende Informationen finden Sie auf den Seiten des Bayernportals.

Ansprechpartner/in

Jürgen Dölzer