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Steuern, Abgaben & Finanzen

Zuwendungsbescheinigungen

Beschreibung

Geld- oder Sachzuwendungen, deren Empfänger die Gemeinde Bergrheinfeld als Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, dürfen nur entgegengenommen werden, wenn mit dem Betrag ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke verfolgt werden.
Als gemeinnützig wird eine Tätigkeit bezeichnet, die darauf abzielt, das allgemeine Wohl auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern.
 
Folgende Zwecke sind als Förderung der Allgemeinheit anerkannt (Aufzählung nicht abschließend):

  • Förderung der Jugend- und Altenhilfe
  • Förderung der Kunst und Kultur
  • Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich Studentenhilfe
  • Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege
  • Förderung des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes sowie der Unfallverhütung.

 
Dem Zuwendenden wird für den jeweiligen steuerbegünstigten Zweck eine Zuwendungsbestätigung durch die Gemeinde Bergrheinfeld ausgestellt.

Ansprechpartner/in

Carolin Sauer