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Informationen zum Wohngeld

Allgemeine Beschreibung

Das Wohngeld ist ein Zuschuss zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens. Diese Sozialleistung wird jedoch grundsätzlich nur auf Antrag geleistet. Beim Vorliegen auch der übrigen gesetzlichen Voraussetzungen besteht ein Rechtsanspruch auf das Wohngeld.

Das Wohngeld gibt es in der Form des Mietzuschusses und in der Form des Lastenzuschusses. Den Mietzuschuss können Mieter oder Untermieter beantragen. Nutzungsberechtigte von Wohnraum sind antragsberechtigt, wenn das Mietverhältnis mietähnlich ist. Bewohner eines Heimes im Sinne des Heimgesetzes kommen als Berechtigte für einen Mietzuschuss ebenfalls in Frage. Lastenzuschuss für eigengenutzten Wohnraum können Eigentümer eines Eigenheimes, einer Eigentumswohnung und Inhaber eines eigentumsähnlichen Dauerwohnrechts beantragen.

Der Wohngeldantrag ist mit den erforderlichen Nachweisen bei der Gemeinde oder der Stadt einzureichen, in der der Wohnraum liegt.

Bemerkungen

Für allgemeine Auskünfte zum Wohngeld, auch zu Ihrem Antragstatus, wenden Sie sich bitte unter der Rufnummer 09721/55-513 an die Wohngeldstelle des Landratsamtes.

Besonderheiten

Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass der Landkreis Schweinfurt auf seiner Internetseite einen Service anbietet, mit dem Sie selbst feststellen können, ob sich bei Ihnen eine Antragstellung auf Wohngeld lohnt. Unter "Service/Wohngeldrechner" auf der Homepage des Landratsamtes Schweinfurt können Sie eine vereinfachte Wohngeldberechnung aufrufen, die sie mit ausführlicher Hilfefunktion ganz einfach durch die erforderlichen Berechnungsschritte führt. Dieser Service ist insbesondere für die Mitbürgerinnen und Mitbürger gedacht, die über Arbeitseinkommen verfügen. Wir empfehlen Ihnen vor einer Antragstellung diese Informationsmöglichkeit zu nutzen. Die Wohngeldstelle lehnt ca. 20 % der Anträge wegen zu hoher Einkünfte ab.

Unterlagen


Für Mietzuschuss und Lastenzuschuss sind jeweils Anträge bei der Gemeinde zu stellen.

Nachweis des Einkommens:

Grundsätzlich sind die Bruttoeinkünfte aller Familienmitglieder im vergangenen Jahr nachzuweisen.
- Bei Arbeitnehmern (auch Mini-Jobs): Verdienstbescheinigung (grundsätzlich für die letzten 12 Monate vor Antragstellung). Die Verdienstbescheinigung ist im Internet (siehe Link) oder bei der Gemeinde erhältlich und vom Arbeitgeber auszufüllen.
- Bei Selbstständigen/Vermietern: Einkommensteuerbescheid des letzten Kalenderjahres mit Anlagen (Bilanz mit G.u.V-Rechnung oder Einnahme-Überschussrechnung)
- Bei Rentnern: letzte Rentenmitteilung (zum Nachweis der Bruttorente)
- Bei Arbeitslosen: aktueller Leistungsbescheid des Arbeitsamtes
Daneben sind noch alle Zinseinkünfte oder Einkünfte aus Dividenden nachzuweisen.

Nachweis der Miete:

Mietvertrag mit allen Zusatzvereinbarungen und aktueller Zahlungsnachweis, Baujahr des Wohnraumes (ggf. den Vermieter fragen)

Nachweis der Belastung:

Darlehensverträge, aktuelle Zins- und Tilgungsnachweise, Datum der erstmaligen Bezugsfertigkeit, Grundsteuerbescheid, Wohnflächenberechnung, ggf. Kaufvertrag

Mietpreisspiegel

Die Gemeinde Bergrheinfeld führt zurzeit keinen Mietpreisspiegel.

Als Vergleichsmieten können die vom Landratsamt Schweinfurt ermittelten durchschnittlichen Mieten für nicht preisgebundenen Wohnraum auf der Grundlage der Wohngeldstatistik nach dem Wohngeldgesetz herangezogen werden.
 

Für Wohnraum, der nach dem 31.12.91 bezugsfertig geworden ist             4,02 - 5,88 €/qm
Für Wohnraum, der nach dem 31.12.77 - 31.12.91 bezugsfertig
geworden ist
4,18 - 4,73 €/qm 
Für Wohnraum, der nach dem 31.12.65 - 31.12.77 bezugsfertig
geworden ist 
3,48 - 3,77 €/qm
Für Wohnraum, der bis zum 31.12.65 bezugsfertig geworden ist     2,35 - 2,77 €/qm

Wohnraumberatung

Koordinatorin Doris Paul ist die erste Anlaufstelle, wenn es darum geht, eine Wohnung an die Belange von Senioren oder von Menschen mit Behinderung anzupassen. Sie arbeitet auch mit der hauptamtlichen Wohnraumberaterin im Landratsamt zusammen.

Die Wohnraumberatung ist eine aufsuchende Beratung: Vor Ort gibt Frau Paul Tipps, welche Veränderungen in Bezug auf die Barrierefreiheit vorgenommen werden können und informiert über mögliche Hilfsmittel. Die Beratung ist kostenlos. Sollten bauliche Verän­de­rungen nötig sein, kann Frau Paul eine Liste der Handwerkskammer weitergeben mit Betrieben, die sich auf barrierefreies Bauen bzw. Umbauen spezialisiert haben. Bitte beachten Sie, dass Fördermittel z.B. der KfW oder Zuschüsse der Krankenkassen vor Umbau­beginn beantragt werden müssen.

Weitere Informationen, Hilfe und Beratungen finden Sie hier: "Lange zuhause wohnen bleiben"

Ehrenamtl. Wohnraumberaterin

Doris Paul

Schweinfurter Str. 3
97493 Bergrheinfeld

Öffnungszeiten:

im Haus der Begegnung

Mo   10.00 - 12.00 Uhr
Do   14.00 - 17.00 Uhr