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Hundehaltung

Das Zusammenleben mit Hunden wirft oftmals Probleme auf, insbesondere dort, wo verschiedene Interessen aufeinander treffen. Nicht selten kommt es zu Konfrontationen zwischen HundehalterInnen und anderen MitbürgerInnen.

Die Ursachen sind bekannt:
- Frei laufende Hunde lösen Ängste aus.
- Hundekot erregt Ekelgefühle und ist unhygienisch.

Die gemeindliche Verordnung zum Schutz der Öffentlichkeit vor Gefahren durch Hunde orientiert sich am Gebot der Vernunft.

Anleinpflicht:
- gilt für alle Kampfhunde im gesamten Gemeindegebiet,
- gilt für alle großen Hunde (ab Mindestschulterhöhe von 50 cm) im geschlossenen bebauten Ortsbereich.

In beiden Fällen müssen die Hunde an eine reißfeste Leine (höchstens 1,20 m) genommen werden. Das Mitführen von Hunden in Kinderspiel- und Bolzplätzen, Grünanlagen einschließlich Erholungsanlage Holderhecke und Taschsee ist untersagt (Grünanlagen- und Spielplatzsatzung).

Falls Sie beim Gassi-Gehen vergessen haben, eine Hundetüte mitzunehmen, an verschiedenen Stellen im Ortsbereich finden Sie Tütenspender. Bitte benutzen Sie diese und entsorgen Sie den Hundekot samt Tüte im nächsten öffentlichen Müllbehälter.

Wann ist der Hund anzumelden?
Wer einen über vier Monate alten, bisher noch nicht gemeldeten Hund hält, muss ihn unverzüglich der Gemeinde melden. Über die Höhe der zu zahlenden Hundesteuer informieren wir Sie auf unserer Seite zur Hundesteuersatzung.

Wie und wo kann ich meinen Hund anmelden?
Persönlich (oder durch einen Vertreter mit Vollmacht und Personalausweis des/der Hundehalters/Hundehalterin) im Steueramt bei Frau Schmitt oder schriftlich.

Das Antragsformular erhalten Sie beim Steueramt bzw. können Sie am Ende dieser Seite downloaden.

 

Ansprechpartner Rathaus

Sigrid Schmitt

Hauptstr. 38
97493 Bergrheinfeld

E-Mail:sigrid.schmitt@bergrheinfeld.de

Telefon:09721 970013

Telefax:09721 970030

Zimmernummer:1.06

Öffnungszeiten:

Mo - Fr   8 - 12 Uhr

Satzung zur Erhebung der Hundesteuer in der Gemeinde Bergrheinfeld vom 30.11.2021

Download Satzung

Verordnung zum Schutz vor Hunden vom 16.01.2001

Download Verordnung

Verordnung über gefährliche Hunde vom 04.09.2002

Download Verordnung

 

Zur Kennzeichnung eines jeden angemeldeten Hundes gibt die Gemeinde jährlich Hundemarken aus. Diese Hundemarke ist am Halsband des Tieres sichtbar zu befestigen. Nach Wegfall der Steuerpflicht ist die Hundemarke innerhalb eines Monats im Rathaus abzugeben .

Ansprechpartner Rathaus

Sigrid Schmitt

Hauptstr. 38
97493 Bergrheinfeld

E-Mail:sigrid.schmitt@bergrheinfeld.de

Telefon:09721 970013

Telefax:09721 970030

Zimmernummer:1.06

Öffnungszeiten:

Mo - Fr   8 - 12 Uhr