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Flurneuordnung Stettbach 4

Neuwahl Vorstand

Wahl der ehrenamtlichen Vorstandsmitglieder und ihrer Stellvertreter (§ 21 Abs. 3 des Flurbereinigungsgesetzes - FlurbG -, Art. 4 Abs. 3 Satz 1 und 2 Abs. 4 Satz 1 des Geset­zes zur Ausführung des Flurbereinigungsgesetzes - AGFlurbG -)

Bekanntmachung und Ladung

 

Die Eigentümer der zum Verfahrensgebiet Stettbach 4 gehörenden Grundstücke und die ihnen gleichstehenden Erbbauberechtigten werden zur Wahl der ehrenamtlichen Vorstandsmitglieder und ihrer Stellvertreter geladen.

 

Der Wahltermin findet unter der Leitung des Amtes für Ländliche Entwicklung Unterfranken statt am:

Freitag, 13.09.2024, von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr,

Ort: "Neue Schule" in Stettbach, Schulstr. 11, 97440 Werneck.

Der Vorstand führt die Geschäfte der Teilnehmergemeinschaft. Er soll das volle Vertrauen der Teilnehmer am Verfahren besitzen. Wünschenswert ist deshalb, dass sich möglichst viele Teilnehmer an der Wahl des Vorstandes beteiligen.

 

Gewählt wird schriftlich und geheim. Der Wahltermin dient lediglich der Stimmabgabe. Die Stimme kann im gesamten Zeitraum des Wahltermines abgegeben werden.

Das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken hat die Zahl der zu wählenden Mitglieder des Vorstandes und deren Stellvertreter auf je 5 festgesetzt.

Jeder stimmberechtigte Teilnehmer oder Bevollmächtigte kann somit als Mitglied und Stellvertreter insgesamt 10 Personen wählen. Sie werden auf die Dauer von sechs Jahren gewählt; eine Wiederwahl ist zulässig.

Um eine angemessene Vertretung der einzelnen Ortschaften sicherzustellen, wurde durch das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken für die gruppenmäßige Zusammensetzung des Vorstandes bestimmt, dass im Verfahren je 3 Vorstandsmitglieder und Stellvertreter für die Ortschaft Stettbach je 1 Vorstandsmitglied und Stellvertreter für die Ortschaft Schraudenbach zu wählen sind.

Wahlberechtigt sind nur Teilnehmer. Die Teilnehmer sind die Eigentümer der zum Verfahrensgebiet gehörenden Grundstücke. Erbbauberechtigte stehen den Eigentümern gleich (§ 10 Nr. 1 FlurbG). Jeder Teilnehmer hat eine Stimme. Gemeinschaftliche Eigentümer gelten als ein Teilnehmer. Gemeinschaftliche Eigentümer sind nur stimmberechtigt, wenn von allen abwesenden Miteigentümern eine schriftliche Vollmacht vorliegt. Wenn Ehepartner gemeinschaftliches Eigentum haben, brauchen diese ebenfalls eine schriftliche Vollmacht des abwesenden Ehepartners. Einigen sich gemeinschaftliche Eigentümer nicht über die Stimmabgabe, so müssen sie von der Wahl ausgeschlossen werden.

Die Vertretung durch Bevollmächtigte ist zulässig. Bevollmächtigte haben in der Versammlung eine schriftliche Vollmacht vorzulegen. Zu beachten ist jedoch, dass nach § 21 Abs. 3 FlurbG im Wahltermin jeder Teilnehmer oder Bevollmächtigte nur eine Stimme hat, auch wenn er mehrere Teilnehmer vertritt. Teilnehmer, die nicht selbst in der Wahlversammlung anwesend sein können, werden daher zweckmäßig eine Person bevollmächtigen, die nicht selbst als Teilnehmer stimmberechtigt ist.

Die zu wählenden Mitglieder des Vorstandes und ihre Stellvertreter werden von den im Wahltermin anwesenden Teilnehmern oder Bevollmächtigten gewählt. Gewählt sind diejenigen, die die meisten Stimmen erhalten.

Die zu wählenden Mitglieder des Vorstandes und ihre Stellvertreter werden am Wahltermin von den Teilnehmern oder Bevollmächtigten in geheimer Wahl mittels Stimmzettel gewählt. Die Wahl der Vorstandsmitglieder und deren Stellvertreter findet in einem Wahlgang statt. Gewählt sind diejenigen, die die meisten Stimmen erhalten. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los, das unter Aufsicht des Wahlausschusses gezogen wird.

Der Stellvertreter mit der höchsten Stimmenzahl vertritt das erste Vorstandsmitglied, der mit der nächst niedrigeren Stimmenzahl das zweite Vorstandsmitglied usw.

Das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken wird bei der Wahl durch einen örtlichen Wahlausschuss unterstützt, der aus drei Personen besteht und die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl überwacht. Dem Wahlausschuss gehören folgende Personen an:

Der stellvertretende Vorsitzende der Teilnehmergemeinschaft

Herr BR Nicolai Heim,

Herr Michael Hetterich und

Herr Alexander Sauer

 

Die aktuelle Karte zum Verfahrensgebiet, aktuelle Informationen zur Wahl und bereits eingegangene Wahlvorschläge können im Internet auf der Homepage des Amtes für Ländliche Entwicklung Unterfranken (http://www.landentwicklung.bayern.de/unterfranken unter "Projekte in Unterfranken", „Verwaltungsakte zu öffentlich-rechtlichen Schritten in Flurneuordnungen und Dorferneuerungen“, „Ladung zur Vorstandswahl oder Neuwahl“) ab dem 12.08.2024 eingesehen werden.

Die o. g. Unterlagen sind zudem in der Zeit vom 29.08.2024 mit 12.09.2024 im Markt Werneck zur Einsicht ausgelegt.

 

Die Kandidatenliste ist nicht geschlossen, Es wird deshalb dazu aufgerufen, bis 06.09.2024, noch weitere Wahlvorschläge schriftlich beim Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken, Zeller Straße 40, 97082 Würzburg oder per E-Mail: poststelle@ale-ufr.bayern.de), mit Angabe des Vor- und Nachnamens und der Wohnadresse des Wahlkandidaten einzureichen. Die vorgeschlagenen Kandidaten sollten dazu bereit sein, die Wahl anzunehmen.

 

Für Rückfragen hinsichtlich der Wahl des Vorstands können Sie sich unter dem Betreff „Vorstandswahl Stettbach 4“ schriftlich entweder per Post an das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken, Zeller Straße 40, 97082 Würzburg, oder per E-Mail an poststelle@ale-ufr.bayern.de sowie telefonisch unter der Nummer 0931/4101-693 an den stellvertretenden Vorsitzenden des Verfahrens wenden.

 

Würzburg, 10.07.2024

 

gez. Sonja Ludwig