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Ordnung & Verkehr

Abfallentsorgung

Beschreibung

Zuständig für die Abfallentsorgung im Gemeindegebiet ist der Landkreis.

Er organisiert die Sammlungen von Wertstoffen wie z.B. Glas, Papier, Altmetall, Elektronikschrott, Biomüll sowie die Rest- und Sperrmüllabfuhr durch private Unternehmen, und zieht dafür kostendeckende Gebühren ein von Haushalten, Betrieben und öffentlichen Einrichtungen.

Weitere Informationen im Bayernportal: Abfallentsorgung