Beschreibung
Zuständig für die Abfallentsorgung im Gemeindegebiet ist der Landkreis.
Er organisiert die Sammlungen von Wertstoffen wie z.B. Glas, Papier, Altmetall, Elektronikschrott, Biomüll sowie die Rest- und Sperrmüllabfuhr durch private Unternehmen, und zieht dafür kostendeckende Gebühren ein von Haushalten, Betrieben und öffentlichen Einrichtungen.
Weitere Informationen im Bayernportal: Abfallentsorgung