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Pass- u. Meldewesen, Wahlen

Abmeldung (Wohnsitz)

Beschreibung

Wenn Sie Ihren Wohnsitz in eine andere Gemeinde innerhalb von Deutschland verlegen, müssen Sie sich innerhalb zwei Wochen beim Meldeamt an Ihrem neuen Wohnsitz anmelden. Eine Abmeldung ist nur dann erforderlich, wenn Sie eine von mehreren Wohnungen aufgeben oder bei einem Wegzug ins Ausland.
 


Antragstellung

persönlich


Unterlagen

Personalausweis und/oder Reisepass

Wohnungsgeberbestätigung


Kosten

Für die rechtzeitige Abmeldung fallen keine Gebühren an.

Ansprechpartner/in

Christina Bader