Wenn Sie Ihren Wohnsitz in eine andere Gemeinde innerhalb von Deutschland verlegen, müssen Sie sich innerhalb zwei Wochen beim Meldeamt an Ihrem neuen Wohnsitz anmelden. Eine Abmeldung ist nur dann erforderlich, wenn Sie eine von mehreren Wohnungen aufgeben oder bei einem Wegzug ins Ausland.
persönlich
Personalausweis und/oder Reisepass
Für die rechtzeitige Abmeldung fallen keine Gebühren an.
Gemeinde Bergrheinfeld
Hauptstr. 38
97493 Bergrheinfeld
Tel.+49 (9721) 9700-0
Fax+49 (9721) 9700-30
gemeindeverwaltung@bergrheinfeld.de
Öffnungszeiten
Mo – Fr08.00 – 12.00 Uhr
Rathaus offen
Do14.00 – 17.30 Uhr
Rathaus offen
Mo u. Di14.00 – 17.00 Uhr
nur mit Terminvereinbarung