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Steuern, Abgaben & Finanzen

Abwassergebühren

Beschreibung

Für die Abwassergebühren werden jährlich Abschlagszahlungen am 15.05., 15.08. und am 15.11. fällig. Eine Abrechnung erfolgt dann im Folgejahr in Höhe des Frischwasserverbrauches des Vorjahres. Dabei werden die geleisteten Vorauszahlungen berücksichtigt und gleichzeitig mit der Abrechnung neue Vorauszahlungen festgelegt. Die Abrechnung und die Festsetzung der Vorauszahlungen ergeht per Gebührenbescheid.

Bei Umzug muss der Zählerstand der Wasseruhr der Gemeinde gemeldet werden.


Kosten

Die Einleitungsgebühr beträgt 3,01 € je Kubikmeter.

Weitere Informationen im Bayernportal: Abwassergebühren

Ansprechpartner/in

Sigrid Schmitt