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Ordnung & Verkehr

Anzeige einer öffentlichen Veranstaltung

Beschreibung

Öffentliche Veranstaltungen im Sinne von Art. 19 LStVG (ab 1000 Besucher) sind bei der Gemeinde als Sicherheitsbehörde anzuzeigen.


Antragstellung

persönlich, schriftlich, mindestens vier Wochen vor der Veranstaltung

Weitere Informationen:

Bayernportal: Anzeige öffentliche Vergnügung

Ansprechpartner/in

Jürgen Dölzer