Die Verwaltung nimmt Ihren Antrag auf Erteilung einer Gewerbezentralregisterauskunft aus dem Bundeszentralregister entgegen. Die Gewerbezentralregisterauskunft ist ein Führungszeugnis für Gewerbetreibende oder Firmen. Der Antrag muss persönlich gestellt werden. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist nicht möglich.
Es gibt folgende Belegarten: „1“ wenn die Gewerbezentralregisterauskunft für private Zwecke benötigt wird, „9“ wenn die Gewerbezentralregisterauskunft zur Vorlage bei einer Behörde bestimmt ist (z. B. für einen Antrag auf Ausstellung einer Reisegewerbekarte oder für die Zulassung eines Gewerbes). Die Übersendung erfolgt direkt an die Behörde oder bei Belegart „1“ direkt an den Antragsteller.
persönlich oder online
13,00 EUR
Weitere Informationen zum Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Gemeinde Bergrheinfeld
Hauptstr. 38
97493 Bergrheinfeld
Tel.+49 (9721) 9700-0
Fax+49 (9721) 9700-30
gemeindeverwaltung@bergrheinfeld.de
Öffnungszeiten
Mo – Fr08.00 – 12.00 Uhr
Rathaus offen
Do14.00 – 17.30 Uhr
Rathaus offen
Mo u. Di14.00 – 17.00 Uhr
nur mit Terminvereinbarung