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Pass- u. Meldewesen, Wahlen

Auskunftssperren

Beschreibung

Wenn Ihnen durch Bekanntgabe Ihrer Anschrift eine Gefährdung durch Dritte droht, können Sie eine Sperrung Ihrer Daten im Melderegister beantragen (Auskunftssperre).

Der Eintrag eines Sperrvermerks im Melderegister erfolgt, um der Veröffentlichung und Übermittlung von Daten zu widersprechen und bei Gefahr für Leben und Gesundheit.


Antragstellung

persönlich, schriftlich


Unterlagen

Personalausweis

Weitere Informationen:

Bayernportal: Auskunftssperre, Übermittlungssperre, Beantragung der Eintragung

Ansprechpartner/in

Christina Bader