Wenn Ihnen durch Bekanntgabe Ihrer Anschrift eine Gefährdung durch Dritte droht, können Sie eine Sperrung Ihrer Daten im Melderegister beantragen (Auskunftssperre).
Der Eintrag eines Sperrvermerks im Melderegister erfolgt, um der Veröffentlichung und Übermittlung von Daten zu widersprechen und bei Gefahr für Leben und Gesundheit.
persönlich, schriftlich
Personalausweis
Bayernportal: Auskunftssperre, Übermittlungssperre, Beantragung der Eintragung