Der Bauantrag ist schriftlich bei der Gemeinde einzureichen. Mit dem Bauantrag sind alle für die Beurteilung des Vorhabens und die Bearbeitung des Bauantrags erforderlichen Unterlagen einzureichen.
Welche Bauvorlagen im Einzelnen erforderlich sind, ist in der Bauvorlagenverordnung geregelt und kann beim Landratsamt Schweinfurt erfragt werden.
Die Bauvorlagen und der Bauantrag müssen von einem nach Art. 68 BayBO bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser und vom Bauherrn oder seinem Vertreter unterschrieben sein.
Nach Prüfung des Antrages durch die Gemeinde entscheidet das Landratsamt Schweinfurt über das Bauvorhaben.
Weitere Informationen zum Bauvorhaben finden Sie im Bayernportal
nach Rücksprache mit dem Bauamt oder dem Landratsamt
Aktuelle Formulare erhalten Sie auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr: Antragsformulare
Die Kosten der Baugenehmigung sind im Kostengesetz geregelt.
Die Gebühren und Auslagen sind je nach Einzelfall verschieden.