Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihr Bauvorhaben überhaupt durchgeführt werden kann, sollten Sie zunächst einen schriftlichen Antrag auf Vorbescheid stellen. Mit diesem Antrag können Sie einzelne baurechtliche Fragen vorab verbindlich klären, z.B. ob eine Grenzbebauung zulässig ist oder ob das Grundstück überhaupt bebaut werden kann. Dies hat für Sie den Vorteil, dass die kostspieligen Planungsunterlagen für einen Bauantrag vorerst noch nicht erstellt werden müssen und dass die Gebühr für den Vorbescheid geringer als eine Genehmigungsgebühr ist. Damit lässt sich das Kostenrisiko einer evtl. Ablehnung in Grenzen halten.
Der Antrag auf Vorbescheid ist bei der Gemeinde einzureichen; ein positiver Vorbescheid hat drei Jahre Gültigkeit. Er kann auf Antrag jeweils um bis zu zwei Jahre verlängert werden.
Im Bayernportal finden Sie weitere Informationen zur Beantragung eines Vorbescheides
Gemeinde Bergrheinfeld
Hauptstr. 38
97493 Bergrheinfeld
Tel.+49 (9721) 9700-0
Fax+49 (9721) 9700-30
gemeindeverwaltung@bergrheinfeld.de
Öffnungszeiten
Mo – Fr08.00 – 12.00 Uhr
Rathaus offen
Do14.00 – 17.30 Uhr
Rathaus offen
Mo u. Di14.00 – 17.00 Uhr
nur mit Terminvereinbarung