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Rathaus allgemein

Datenschutzbeauftragter

Beschreibung

Die behördlichen Datenschutzbeauftragten haben die Aufgabe, auf die Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz (Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften) in der Gemeinde hinzuwirken. Gesetzlich besonders erwähnt sind folgende Aufgaben:

  • Vor dem Einsatz automatisierter Verfahren, mit denen Daten der Bürger oder der Gemeindebeschäftigten verarbeitet werden sollen, haben sie zu überprüfen, ob dabei die datenschutzrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden (datenschutzrechtliches Freigabeverfahren nach Art. 26 BayDSG).
  • Sie führen ein Verzeichnis aller in der Gemeinde eingesetzten automatisierten Verfahren, mit denen Daten der Bürger oder der Gemeindebeschäftigten verarbeitet werden (Verfahrensverzeichnis nach Art. 27 BayDSG). In dieses Verzeichnis kann jeder Einsicht nehmen.
  • Sie beraten die Beschäftigten der Gemeinde in Fragen des Datenschutzes (Art. 25 Abs. 3 Satz 6 BayDSG).

Im Bayernportal finden Sie weitere Informationen zur Einreichung einer Beschwerde an behördliche Datenschutzbeauftragte

Ansprechpartner/in

Stefan Pabst