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Familie, Geburt, Tod

Ehefähigkeitszeugnis

Beschreibung

Deutsche, die im Ausland heiraten möchten, müssen in bestimmten Staaten (z.B. Österreich, Schweiz, Türkei) ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen. Näheres erfahren Sie bei der Auslandsvertretung des jeweiligen Staates. Welche Unterlagen im Einzelfall für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses erforderlich sind, erfragen Sie bitte im Standesamt.

Im Bayernportal finden Sie weitere Informationen zur Eheschließung im In- und Ausland.

Ansprechpartner/in

Christina Bader