Familie, Geburt, Tod
Friedhofsverwaltung
Beschreibung
Auskunft zu
- Grabnutzung
- Grabrechtsverlängerungen
- Grabrechtsumschreibungen
- Errichten und Ändern von Grabmälern
- Friedhofsangelegenheiten
- Bestattungswesen
erteilt die Friedhofsverwaltung der Gemeinde Bergrheinfeld.
Antragstellung
Bestattungen auf dem gemeindlichen Friedhof Bergrheinfeld bzw. Garstadt sind unverzüglich nach Eintritt des Todes bei der Gemeinde Bergrheinfeld anzuzeigen.
Der/Die Verstorbene kann auf dem Friedhof in Bergrheinfeld bzw. Garstadt beerdigt/bestattet werden, wenn
- es sich um einen verstorbenen Gemeindeeinwohner handelt,
- die Person im Gemeindegebiet verstorben ist oder tot aufgefunden wurde und eine ordnungsgemäße Beisetzung nicht anderweitig sichergestellt ist,
- eine berechtigte Person ein Grabnutzungsrecht an einer Grabstätte auf dem Friedhof Bergrheinfeld bzw. Garstadt hält.
Unterlagen
Der Friedhofsverwaltung ist die Graburkunde vorzulegen, wenn bereits ein Nutzungsrecht an einer Grabstätte besteht.
Kosten
Die Kosten entnehmen Sie bitte der Friedhofsgebührensatzung.
Ansprechpartner/in
Christina Bader
Downloads
Friedhofs- und Bestattungssatzung
Friedhofsgebührensatzung