Für die Beurkundung einer Geburt ist das Standesamt des Ortes, in dem das Kind geboren ist, zuständig. Die Geburt muss innerhalb einer Woche beim Standesamt angezeigt werden.
Anzeigepflichtig ist (in folgender Reihenfolge) jeder Elternteil des Kindes, die Hebamme, der Arzt, jede andere Person, die bei der Geburt zugegen war oder aus eigenem Wissen von der Geburt unterrichtet ist.
schriftlich durch die Klinik, mündlich bei Hausgeburten
Personalausweis oder Reisepass, Familienstammbuch oder Heiratsurkunde
Die Gebühr für eine Geburtsurkunde beträgt 12,00 €.
Im Bayernportal finden Sie weitere Informationen zum Thema Geburt.