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Gewerbe & Beruf

Gewerbean-/ab-/ummeldungen

Beschreibung

Wer einen Gewerbebetrieb neu einrichtet oder eine gewerbliche Tätigkeit aufnimmt, ist nach § 14 der Gewerbeordnung (GewO) verpflichtet, dieses bei der Gemeinde am Sitz des Betriebes anzuzeigen.

Bei vollständiger oder teilweiser Aufgabe eines Gewerbes ist das Gewerbe bei der Gemeinde am Sitz des Betriebes abzumelden.


Antragstellung

persönlich


Unterlagen

Personalausweis, bestehende Gewerbeunterlagen


Kosten

Gewerbean-, Gewerbeab-, Gewerbeummeldung  30,00 €


Besonderheiten

Mehr Informationen zur Gewerbeanzeige


Ansprechpartner/in

Jürgen Dölzer

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