Wer einen Gewerbebetrieb neu einrichtet oder eine gewerbliche Tätigkeit aufnimmt, ist nach § 14 der Gewerbeordnung (GewO) verpflichtet, dieses bei der Gemeinde am Sitz des Betriebes anzuzeigen.
Bei vollständiger oder teilweiser Aufgabe eines Gewerbes ist das Gewerbe bei der Gemeinde am Sitz des Betriebes abzumelden.
persönlich
Personalausweis, bestehende Gewerbeunterlagen
Gewerbean-, Gewerbeab-, Gewerbeummeldung 30,00 €
Mehr Informationen zur Gewerbeanzeige