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Wohnen & Bauen

Hausnummernzuteilung

Beschreibung

Das Bauamt ist zuständig für die Zuteilung und Änderung der Hausnummern. Außerdem benachrichtigt das Bauamt die betroffenen Behörden und Stellen von der Zuteilung oder Änderung.
Nach Änderung oder Zuteilung der Hausnummer für ein Anwesen sind die Eigentümer verpflichtet, die neue Bezeichnung zu führen. Die Eigentümer haben sämtliche Bewohner, Mieter und Pächter von der Änderung oder Zuteilung zu benachrichtigen.
Der Eigentümer ist zum Kauf der Hausnummerschilder verpflichtet. Das Nummernschild muss an der Straßenseite des Gebäudes unmittelbar neben dem Hauseingang angebracht werden. Befindet sich der Hauseingang nicht an der Straßenseite, so hat die Anbringung des Nummernschildes an der dem Hauseingang nächstliegenden Ecke des Geäudes nach der Straßenseite hin zu geschehen. Das Hausnummernschild darf nicht höher als 2,20 m über dem Boden angebracht werden. Die Schilder müssen von der Straße aus deutlich sichtbar sein.

Weitere Informationen zur Hausnummernvergabe finden Sie im  Bayernportal.

Ansprechpartner/in

Patrizia Schwarzer