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Wohnen & Bauen

Kanalherstellungsbeitrag

Beschreibung

Ein Kanalherstellungsbeitrag wird von Grundstücksbesitzern dann erhoben, wenn Sie durch die gemeindliche Entwässerungseinrichtung für Ihr Grundstück einen Vorteil erhalten.

Der Kanalherstellungsbeitrag wird mit der Bezugsfertigkeit der baulichen Anlage auf dem Grundstück fällig. Es wird aber eine Vorauszahlung gemäß den Baugrenzen, die der Bebauungsplan für das Grundstück vorsieht, erhoben.

Für nähere Auskünfte steht ihnen die Verwaltung gerne zur Verfügung.

Ansprechpartner/in

Jochen Hart