Für Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres wird ein Kinderreisepass ausgestellt.
Der Kinderreisepass hat eine Gültigkeit von einem Jahr, längstens bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres. Eine Verlängerung des Kinderreisepasses ist möglich, sofern dieser noch gültig ist. Hierfür werden die gleichen Unterlagen wie bei einer Neuausstellung benötigt.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass nicht alle Staaten den Kinderreisepass als Reisedokument akzeptieren. Bitte informieren Sie sich über die jeweiligen Einreisebestimmungen.
Im Bayernportal finden Sie weitere Informationen zum Kinderreisepass.
persönlich durch den/die Erziehungs- bzw. Sorgeberechtigten
Sobald das Kind seinen Namen selbst schreiben kann, muss es persönlich unterschreiben.
biometrisches Lichtbild
Nachweis über die Identität des Kindes (Geburtsurkunde)
unterschriebene Zustimmungserklärung beider Elternteile (siehe Download)
alter Kinderausweis/Kinderreisepass
Kinderreisepass 13,00 €
Verlängerung 6,00 €