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Rathaus allgemein

Ortsrecht

Die Gemeinden können Satzungen und Verordnungen erlassen. Bei beiden handelt es sich um Regelungen, die mit verbindlicher Kraft gegenüber jedermann für eine unbestimmte Vielzahl von Fällen gewisse Rechtsfolgen festlegen, insbesondere Rechte und Pflichten begründen.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie im Bayernportal.

 

Ansprechpartner/in

Stefan Pabst