Die Ausweispflicht beginnt mit Vollendung des 16. Lebensjahres. Der Antrag auf Ausstellung eines Ausweises ist vom Antragsteller selbst zu unterschreiben, daher müssen Sie persönlich zum Passamt kommen.
Bei der Abholung eines neuen Personalausweises können Sie sich vertreten lassen; der Vertreter muss sich ausweisen können und im Besitz der schriftlichen Vollmacht sein (siehe Download).
Der Personalausweis wird für eine Dauer von 10 Jahren ausgestellt, bei Personen unter 24 Jahren für 6 Jahre. Der Personalausweis wird von der Bundesdruckerei in Berlin gefertigt und kann nicht verlängert werden. Die Bearbeitungszeit beträgt derzeit ca. 4 Wochen. Im Sommer müssen Sie mit Verzögerungen rechnen.
Ein vorläufiger Personalausweis, der in Eilfällen sofort ausgestellt werden kann, gilt maximal 3 Monate.
Für Reisen innerhalb der Europäischen Union können auch Personalausweise für Kinder jeden Alters beantragt werden.
persönlich
biometrisches Lichtbild
Nachweis über Ihre Identität (z.B. Geburtsurkunde oder Eheurkunde)
alter Personalausweis
37,00 € für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben
22,80 € für Personen unter 24 Jahren
10,00 € für einen vorläufigen Personalausweis