Auf Antrag können Personen von der Rundfunkgebühr befreit werden, die einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „RF“ oder „H“ haben, ebenso Empfänger von Arbeitslosengeld II, Sozialgeld nach SGB XII, Bewohner von Pflegeheimen.
Entsprechende Antragsformulare erhalten Sie im Rathaus.
Weitere Informationen zur Rundfunkgebührenbefreiung finden Sie im Bayernportal.
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