Wenn aufgrund eines besonderen Anlasses, z. B. bei einer Vereinsfeier, dem Tag der offenen Tür einer Firma usw., zum Verzehr an Ort und Stelle Speisen oder Getränke abgegeben werden, muss der Veranstalter eine Schankerlaubnis für den vorübergehenden Gaststättenbetrieb (Gestattung) einholen.
Weitere Informationen zur Gaststättenerlaubnis finden Sie im Bayernportal.
persönlich
26,00 € je Veranstaltungstag