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Ordnung & Verkehr

Schankerlaubnis

Beschreibung

Wenn aufgrund eines besonderen Anlasses, z. B. bei einer Vereinsfeier, dem Tag der offenen Tür einer Firma usw., zum Verzehr an Ort und Stelle Speisen oder Getränke abgegeben werden, muss der Veranstalter eine Schankerlaubnis für den vorübergehenden Gaststättenbetrieb (Gestattung) einholen.

Weitere Informationen zur Gaststättenerlaubnis finden Sie im Bayernportal.


Antragstellung

persönlich


Kosten

26,00 € je Veranstaltungstag


Ansprechpartner/in

Jürgen Dölzer

Downloads

Gaststättenerlaubnis