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Familie, Geburt, Tod

Sterbefall

Beschreibung

Der Tod eines Menschen muss der Gemeinde spätestens am folgenden Werktag angezeigt werden. Für die Beurkundung eines Sterbefalles ist das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk der Tod eingetreten ist.

Zur Anzeige des Sterbefalls sind, und zwar in nachstehender Reihenfolge, verpflichtet:

  • jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
  • derjenige, in dessen Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
  • jede andere Person, die beim Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist.

Ausgestellt werden in der Regel drei gebührenfreie (für die Renten- und Sozialversicherungen) und weitere gebührenpflichtige Urkunden. Die Bestattung des Verstorbenen kann erst erfolgen, wenn der Tod im Sterbebuch eingetragen ist.


Antragstellung

mündlich


Unterlagen

Todesbescheinigung
Geburtsurkunde des Verstorbenen
Eheurkunde des Verstorbenen, falls der Verstorbene verheiratet war
Personalausweis oder Reisepass des Anzeigenden


Kosten

Die Gebühr für eine Sterbeurkunde beträgt 12,00 €.


Besonderheiten

Weitere Informationen zum Thema Bestattungswesen finden Sie im Bayernportal.

Ansprechpartner/in

Christina Bader

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