Baustellen, die sich auf den Straßenverkehr sowie die Gehwege auswirken können, müssen besonders gesichert werden. Der für die Baustelle verantwortliche Bauunternehmer muss sich vor Beginn der Arbeiten an die Gemeinde als zuständige Straßenverkehrsbehörde wenden und die notwendige Beschilderung anordnen lassen.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie im Bayernportal.
persönlich, schriftlich
29,-- €
Gemeinde Bergrheinfeld
Hauptstr. 38
97493 Bergrheinfeld
Tel.+49 (9721) 9700-0
Fax+49 (9721) 9700-30
gemeindeverwaltung@bergrheinfeld.de
Öffnungszeiten
Mo – Fr08.00 – 12.00 Uhr
Rathaus offen
Do14.00 – 17.30 Uhr
Rathaus offen
Mo u. Di14.00 – 17.00 Uhr
nur mit Terminvereinbarung