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Ordnung & Verkehr

Straßenverkehrsrechtliche Anordnung

Beschreibung

Baustellen, die sich auf den Straßenverkehr sowie die Gehwege auswirken können, müssen besonders gesichert werden. Der für die Baustelle verantwortliche Bauunternehmer muss sich vor Beginn der Arbeiten an die Gemeinde als zuständige Straßenverkehrsbehörde wenden und die notwendige Beschilderung anordnen lassen.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie im Bayernportal.


Antragstellung

persönlich, schriftlich


Kosten

29,-- €  

Ansprechpartner/in

Jürgen Dölzer