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Sie sind innerhalb der Gemeinde umgezogen. Innerhalb zwei Wochen nach Umzug ist der neue Wohnsitz beim Einwohnermeldeamt zu melden.
persönlich
Personalausweis und/oder Reisepass
Wohnungsgeberbestätigung
Für die rechtzeitige Ummeldung fallen keine Gebühren an.
Christina Bader