Im Wahlamt werden vor anstehenden Wahlen das Wählerverzeichnis erstellt, die Wahlbenachrichtigungskarten versendet und Bestätigungen zum Wahlrecht ausgestellt.
Des Weiteren ist das Wahlamt Eintragungsort für Bürger- und Volksbegehren.
Ist ein persönliches Erscheinen an einem Wahltag im Wahllokal nicht möglich, kann man sich im Wahlamt Briefwahlunterlagen ausstellen lassen.
Für die Ausstellung von Briefwahlunterlagen:
persönlich, schriftlich
Ist persönliches Erscheinen nicht möglich, bitte die Vollmacht auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte ausfüllen und dem Boten mitgeben.
Wahlbenachrichtigungskarte