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Familie, Geburt, Tod

Wehrerfassung

Beschreibung

Nach § 12a des Grundgesetzes in Verbindung mit dem Wehrpflichtgesetz sind grundsätzlich alle Männer, die Deutsche und mindestens 18 Jahre alt sind sowie ihren ständigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben, wehrpflichtig. Die Erfassung dient dazu, diesen Personenkreis festzustellen.
Zum 01.07.2011 ist die allgemeine Wehrpflicht ausgesetzt und in einen freiwilligen Wehrdienst übergeleitet worden.
 
Informationen zur Übermittlung von Daten an das Bundesamt für Wehrverwaltung finden Sie am Ende dieser Seite unter "Downloads - Wehrerfassung".


Besonderheiten

Rechtsgrundlagen und weiterführende Links finden Sie hier: Bayer. Behördenwegweiser

Ansprechpartner/in

Christina Bader

Downloads

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